So, die Sache mit dem §11 wäre nun für uns auch endlich geklärt!
Seit 20.03.2003 haben wir die Genehmigung gemäß § 11 Abs.1 Ziff .2 und 3b der Bekanntmachung der Neufassung des Tierschutzgesetzes vom 25.05.1998 (BGBI. I, S.1 105 ff.)
Nach zahlreichen Rücksprachen mit dem Veterinär Amt Simmern und Mainz, bleibt bei uns alles wie gehabt und es bedarf keinerlei Änderungen!!!